Präambel

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Donnerstag, 31. Januar 2008

20. Der starke Arm des Gesetzes...

... kann manchmal auch ganz schön brutal sein.


§ 261 Abgabenordnung [Niederschlagung]: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können niedergeschlagen werden, wenn [...]

Also ich hatte schon immer die Hoffnung, das mir das Boxen mal einen beruflichen Vorteil bringt, aber dass der so direkt sein würde hätte ich nicht zu träumen gewagt.



Amtstracht für Finanzbeamte gemäß § 261 AO

2 Kommentare:

Juri§tenpack hat gesagt…

Hübsche Handschuhe, auf dem Weiß kommt sicher das Blut des Gegners besser zur Geltung...

Aber dass Du ins Finanzamt wolltest ist mir auch neu.

Anonym hat gesagt…

Solange nicht gerade ein paar Bienen den "wehleidigen Sohn" attackieren - denn denen ist der behandschuhte Jurist ebenso ein gutes Ziel wie ohne Handschuhe *hrhrhr*